Häufig gestellte Fragen
FAQ

Häufig gestellte Fragen
FAQ

Häufig gestellte Fragen

Curabitur faucibus feugiat mattis. Nam lacinia orci et scelerisque cursus. Integer mattis nibh ut lorem aliquet blandit. Aenean mattis purus eu nisl vulputate interdum. Proin volutpat urna enim, sit amet venenatis ligula tristique efficitur. Mauris feugiat iaculis magna. Maecenas posuere neque ut rhoncus mollis.

Allgemein

Sobald man Waren ins Ausland verkauft und Produkte aus dem Ausland einkauft, sollte man eine USt-ID Nummer beantragen. Kauft ihr z.B. Produkte von einem Händler in Polen ein, erkennt dieser anhand der Rechnungsadresse meist nicht, ob Ihr ein Unternehmer oder eine Privatperson seid. Die Folge ist, dass die Rechnung mit Umsatzsteuer ausgestellt wird, obwohl es sich um eine steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung handelt.

ZM-Meldung fällt an bei innergemeinschaftlichen Warenlieferungen und/oder sonstigen Leistungen an ein Unternehmen mit Sitz in einem anderen EU-Land.
Umsatzgrenzen beachten:
monatliche Meldungen bei Bemessungsgrundlage über 50.000 €
vierteljährliche Meldungen bei Bemessungsgrundlage kleiner/gleich 50.000

Abhängig von den Umsätze, die im EU-Ausland oder in Drittländern ausgeführt werden, kommen folgende Meldungen auf dich zu:
OSS-Meldung für innergemeinschaftliche Fernverkäufe (B2C)
ZM-Meldung für Warenlieferungen und/oder sonstige Leistungen im EU-Binnenmarkt (B2B)

USt-Voranmeldungen in den Ländern, in welchen ein Warenlager vorliegt
Soweit auch ein Warenlager im Ausland betrieben wird, müssen alle steuerlichen Anforderungen des entsprechenden Landes erfüllt werden (nicht nur Umsatzsteuer)

Für die Umsatzsteuervoranmeldungen im Ausland arbeiten wir mit verschieden Agenturen/Softwareanbietern zusammen, die alle steuerlichen Pflichten von der Registrierung über die monatlichen Anmeldungen bis zur Abwicklung/DE-Registrierung in der EU übernehmen. Da in jedem Land ein Fiskalvertreter benötigt wird, können wir die USt-Voranmeldungen nicht selbst übernehmen.

Unterschiedliche Amazon-FBA Arten: je nach dem, in welchen Ländern die Waren gelagert werden, sind umsatzsteuerliche Pflichten zu beachten. Siehe hierzu Handelsblatt Artikel zu Amazon FBA (vielleicht können wir den Artikel auch direkt verlinken?)

Ja, wir betreuen bereits viele Mandanten, die an dem PAN-EU Verfahren teilnehmen. Wichtig hierbei ist die umsatzsteuerliche Registrierung in jedem EU-Land, in dem ein Warenlager (=Betriebsstätte) vorliegt. Durch die Zusammenarbeit mit Softwareanbietern in diesem Bereich, können wir Euch mit Experten vernetzen, die die steuerlichen Pflichten im Ausland abwickeln.

Unternehmen Steuerberatung

Ja, auch hier beraten wir gerne. Mit starken Partnern wie Rechtsanwälten und Notaren sind wir auf der sicheren Seite.

Erklärungspflichtig ist der Eigentümer.
Die Anfertigung der Erklärung kann ebenso durch den Steuerberater vorgenommen werden.

Unser Ziel ist, den Aufwand für die Buchhaltung durch digitale Lösungen zu minimieren. Je nach Unternehmensgröße kann es dennoch Sinn machen, Mitarbeiter in die Abwicklung einzubinden.

Steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Vorschriften ändern sich kontinuierlich. Monatliche Fristen müssen eingehalten werden. Gibt es keine fachliche Kompetenz im Unternehmen, biete sich ein Outsourcing an. Die Lohnabrechnungsstelle des Steuerberaters kennt die Besonderheiten und ist immer up to date. Die Archivierung der Unterlagen wird zudem, wie staatlich vorgeschrieben, über das Datev-Rechenzentrum gesichert.

Nein, es sind zwei wirtschaftliche Einheiten, die jeweils der Grundstücksart Wohnungseigentum zuzuordnen sind.

Stellplätze bei Wohngrundstücken führen nicht zu einem Mietansatz. Die anteilige Fläche ist jedoch beim Bodenwert zu erfassen.

Analoge Einstufung als Teileigentum

Die Vorschrift stellt auf fremde betriebliche Zwecke ab. Wohnzwecke sind nicht erwähnt.

JA, das Jahr des Abschlusses der Kernsanierung ist maßgebend.

Richtig, die wirtschaftliche Einheit mit allen dazugehörigen Flurstücken muss erklärt werden. Es ist daher auch bei mehreren Flurstücken nur eine Erklärung für die wirtschaftliche Einheit abzugeben.

Umsatzsteuer und das Ausland

Wir als Kanzlei übernehmen alle Tätigkeiten rund um digitale Finanzbuchhaltung, Lohnbuchhaltung, Jahresabschluss, Steuererklärungen, sowie steuerliche und betriebswirtschaftliche Beratung.

Je nach Bedarf kann das Leistungspaket beliebig angepasst werden.

Mögliche Leistungen können z.B. Einrichtung von passenden Softwarelösungen, laufende Finanzbuchhaltung, Erstellung von Jahresabschlüsse und Steuererklärungen sowie Beratung der Rechtsform sein. Eine ausführliche Leistungsbeschreibung gibt es hier: Verlinkung.

Die Kostenfrage kann leider nicht pauschal beantwortet werden. Zunächst wird das Leistungspaket festgelegt. Die Abrechnung erfolgt nach der Steuerberatervergütungsverordnung. Alternativ kann im Voraus eine individuelle Honorarvereinbarung getroffen werden.

Da Kundenservice bei uns großgeschrieben wird, können Termine bei Bedarf auch außerhalb unserer Geschäftszeiten vereinbart werden.

Jeder Mandant hat einen persönlichen Ansprechpartner. Dieser steht gerne bei steuerlichen Fragen zur Verfügung.

Bei allgemeinen Fragen kann man sich zusätzlich jederzeit an das Sekretariat wenden.

Zu Beginn der Zusammenarbeit wird geprüft, welche Softwarelösungen zu den Anforderungen passen. Wenn du mit der aktuellen Softwarelösung zufrieden bist und die Schnittstellen funktionieren, kann diese in der Regel weiter genutzt werden.

Ganz klar, NEIN!

Dank der digitalen Arbeitsweise können wir Mandanten deutschlandweit betreuen. Die Kommunikation findet dann per Mail und MS Teams statt.

Unser Standort ist am Rande des Schwarzwaldes. Hier kann ein persönlicher Besuch beim Steuerberater mit einer kleinen Auszeit kombiniert werden 😉 Ansonsten kommen wir auch gerne mal bei euch vorbei!

Grundsätzlich bauen wir jede Zusammenarbeit individuell auf. Doch digitale Prozesse schaffen für beiden Seiten einen großen Mehrwert. Unser Ziel ist es, möglichst alle Prozesse digital abzubilden, sodass kostbare Zeit gespart werden kann.

Wird die Software „Datev Unternehmen Online“ eingesetzt, läuft der Transfer darüber ab. Alternativ hierzu nutzen wir „Kanzlei.Land“ für den Datenaustausch.

Nach dem Kennenlerngespräch wird entschieden, ob es zu einer Zusammenarbeit kommt. Je nach Vorstellung und aktueller Auftragslage wird der Startzeitpunkt individuell festgelegt. Dies kann bereits in 4 Wochen oder auch erst in 3 Monaten sein.

Unser Fokus liegt klar auf dem Bereich E-Commerce/ Amazon FBA und digitale Geschäftsmodelle. Aber wir betreuen auch größere Unternehmen aus anderen Branchen. Anfragen nehmen wir gerne entgegen: Kontaktanfragebutton

Wir melden uns schnellstmöglich, ob eine Zusammenarbeit für uns in Frage kommt.

Neben dem Bereich E-Commerce/ Amazon FBA und digitale Geschäftsmodelle betreuen wir auch Unternehmen anderer Branchen wie Gastronomie, Handwerk oder Dienstleistung.

OSS-Verfahren

Lieferschwelle EU: 10.000 € à bei Überschreitung umsatzsteuerliche Pflichten in den anderen EU-Ländern Teilnahme an OSS ist nicht verpflichtend/Wahlrecht, allerdings eine Erleichterung, da die in anderen Mitgliedstaaten der EU geschuldete USt zentral gemeldet und bezahlt wird.

  1. Ja, die Grenze für die Lieferschwelle wird überwacht. Die meisten Warenwirtschaftssysteme bieten eine Lieferschwellenüberwachung. Wir prüfen gleichzeitig auch die Umsatzgrenze von 10.000 € netto in der Buchhaltung.

Analoge Einstufung als Teileigentum

Umsatzsteuerl. Registrierung in allen EU-Ländern (in welchen Umsätzen erzielt werden) & USt-Voranmeldungen sind in allen Ländern abzugeben à Pflicht!

Auf den Rechnungen muss der Steuersatz des jeweiligen EU-Mitgliedstaates ausgewiesen werden. Eine Übersicht über die Umsatzsteuersätze findet Ihr auf der Internetseite der Europäischen Kommission Taxes in Europe Database v3 (europa.eu)

Schnittstellen / Softwarelösungen

Das kommt darauf an, über welche Marktplätze und Shops verkauft wird.
Grundsätzlich ist ein Warenwirtschaftssystem immer sinnvoll für die automatisierte Rechnungserstellung und bringt viele Vorteile für die Erstellung der Buchhaltung mit sich (GoBD-Konformität, Lieferschwellenüberwachung, Zeitersparnis, optimierte Lagerverwaltung u.v.m.)

Mandant: Registrierung & Anbindung Zahlungssysteme (da Zugangsdaten benötigt werden)
Monschein: Einrichtung der Fibu Exporte & Kontakt mit Softwareanbietern bei Problemen zu der Einrichtung etc.

Durch die Vollautomatisierung der Buchhaltung ist es in der Regel nicht nötig einen Mitarbeiter mit Fachwissen im Bereich Finanzbuchhaltung einzustellen.
Mit dem Einsatz der Softwarelösungen können die benötigten Daten über einen Export durch den Steuerberater eingespielt werden. Die Vorbereitung der Buchhaltungsunterlagen ist dadurch smart und mit wenig Aufwand verbunden.
Sinnvoll ist es trotzdem, eine feste Person zu bestimmen, die sich im Unternehmen um diesen Bereich kümmern und uns als Ansprechpartner dient.

Jetzt unverbindlich anfragen

Wir beraten Dich ehrlich und zu Deiner vollsten Zufriedenheit!

Deine Ansprechpartner

JONAS MONSCHEIN
Geschäftsführer

und

ESTHER HERRMANN
Office Management

Am Güterbahnhof 2
77652 Offenburg

T: 0781 | 966 788 0
M: info@monschein-steuerberater.de