Häufig gestellte Fragen
FAQ

Häufig gestellte Fragen

Du hast Fragen? Wir haben die Antworten!

Umsatzsteuer und das Ausland

Sobald man Waren ins Ausland verkauft und Produkte aus dem Ausland einkauft, sollte man eine USt-ID Nummer beantragen. Kauft ihr z.B. Produkte von einem Händler in Polen ein, erkennt dieser anhand der Rechnungsadresse meist nicht, ob Ihr ein Unternehmer oder eine Privatperson seid. Die Folge ist, dass die Rechnung mit Umsatzsteuer ausgestellt wird, obwohl es sich um eine steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung handelt.

ZM-Meldung fällt an bei innergemeinschaftlichen Warenlieferungen und/oder sonstigen Leistungen an ein Unternehmen mit Sitz in einem anderen EU-Land.
Umsatzgrenzen beachten:
monatliche Meldungen bei Bemessungsgrundlage über 50.000 €
vierteljährliche Meldungen bei Bemessungsgrundlage kleiner/gleich 50.000

Abhängig von den Umsätze, die im EU-Ausland oder in Drittländern ausgeführt werden, kommen folgende Meldungen auf dich zu:
OSS-Meldung für innergemeinschaftliche Fernverkäufe (B2C)
ZM-Meldung für Warenlieferungen und/oder sonstige Leistungen im EU-Binnenmarkt (B2B)

USt-Voranmeldungen in den Ländern, in welchen ein Warenlager vorliegt
Soweit auch ein Warenlager im Ausland betrieben wird, müssen alle steuerlichen Anforderungen des entsprechenden Landes erfüllt werden (nicht nur Umsatzsteuer)

Für die Umsatzsteuervoranmeldungen im Ausland arbeiten wir mit verschieden Agenturen/Softwareanbietern zusammen, die alle steuerlichen Pflichten von der Registrierung über die monatlichen Anmeldungen bis zur Abwicklung/DE-Registrierung in der EU übernehmen. Da in jedem Land ein Fiskalvertreter benötigt wird, können wir die USt-Voranmeldungen nicht selbst übernehmen.

Unterschiedliche Amazon-FBA Arten: je nach dem, in welchen Ländern die Waren gelagert werden, sind umsatzsteuerliche Pflichten zu beachten. Siehe hierzu Handelsblatt Artikel zu Amazon FBA (vielleicht können wir den Artikel auch direkt verlinken?)

Ja, wir betreuen bereits viele Mandanten, die an dem PAN-EU Verfahren teilnehmen. Wichtig hierbei ist die umsatzsteuerliche Registrierung in jedem EU-Land, in dem ein Warenlager (=Betriebsstätte) vorliegt. Durch die Zusammenarbeit mit Softwareanbietern in diesem Bereich, können wir Euch mit Experten vernetzen, die die steuerlichen Pflichten im Ausland abwickeln.

OSS-Verfahren

Lieferschwelle EU: 10.000 € à bei Überschreitung umsatzsteuerliche Pflichten in den anderen EU-Ländern Teilnahme an OSS ist nicht verpflichtend/Wahlrecht, allerdings eine Erleichterung, da die in anderen Mitgliedstaaten der EU geschuldete USt zentral gemeldet und bezahlt wird.

  1. Ja, die Grenze für die Lieferschwelle wird überwacht. Die meisten Warenwirtschaftssysteme bieten eine Lieferschwellenüberwachung. Wir prüfen gleichzeitig auch die Umsatzgrenze von 10.000 € netto in der Buchhaltung.

Umsatzsteuerl. Registrierung in allen EU-Ländern (in welchen Umsätzen erzielt werden) & USt-Voranmeldungen sind in allen Ländern abzugeben à Pflicht!

Auf den Rechnungen muss der Steuersatz des jeweiligen EU-Mitgliedstaates ausgewiesen werden. Eine Übersicht über die Umsatzsteuersätze findet Ihr auf der Internetseite der Europäischen Kommission Taxes in Europe Database v3 (europa.eu)

Schnittstellen / Softwarelösungen

Das kommt darauf an, über welche Marktplätze und Shops verkauft wird.
Grundsätzlich ist ein Warenwirtschaftssystem immer sinnvoll für die automatisierte Rechnungserstellung und bringt viele Vorteile für die Erstellung der Buchhaltung mit sich (GoBD-Konformität, Lieferschwellenüberwachung, Zeitersparnis, optimierte Lagerverwaltung u.v.m.)

Mandant: Registrierung & Anbindung Zahlungssysteme (da Zugangsdaten benötigt werden)
Monschein: Einrichtung der Fibu Exporte & Kontakt mit Softwareanbietern bei Problemen zu der Einrichtung etc.

Durch die Vollautomatisierung der Buchhaltung ist es in der Regel nicht nötig einen Mitarbeiter mit Fachwissen im Bereich Finanzbuchhaltung einzustellen.
Mit dem Einsatz der Softwarelösungen können die benötigten Daten über einen Export durch den Steuerberater eingespielt werden. Die Vorbereitung der Buchhaltungsunterlagen ist dadurch smart und mit wenig Aufwand verbunden.
Sinnvoll ist es trotzdem, eine feste Person zu bestimmen, die sich im Unternehmen um diesen Bereich kümmern und uns als Ansprechpartner dient.

Wichtiges für Unternehmen

Ja, auch hier beraten wir gerne. Mit starken Partnern wie Rechtsanwälten und Notaren sind wir auf der sicheren Seite.

Unser Ziel ist, den Aufwand für die Buchhaltung durch digitale Lösungen zu minimieren. Je nach Unternehmensgröße kann es dennoch Sinn machen, Mitarbeiter in die Abwicklung einzubinden.

Steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Vorschriften ändern sich kontinuierlich. Monatliche Fristen müssen eingehalten werden. Gibt es keine fachliche Kompetenz im Unternehmen, biete sich ein Outsourcing an. Die Lohnabrechnungsstelle des Steuerberaters kennt die Besonderheiten und ist immer up to date. Die Archivierung der Unterlagen wird zudem, wie staatlich vorgeschrieben, über das Datev-Rechenzentrum gesichert.

Die Basissoftware für unsere Arbeit ist DATEV. Daher versuchen wir so viel wie möglich hierüber abzubilden. Alles was nicht geht, wird dann über die individuell ausgewählten Softwarelösungen, die auf deine Bedürfnisse passen, abgewickelt.
Unsere Partner und Softwarelösungen die wir gerne einsetzen, findest du in der Übersicht auf der Seite „Über uns“.

Den einen Masterplan gibt es hier also nicht, sondern alles individuell abgestimmt.

Grundsätzlich bauen wir jede Zusammenarbeit individuell auf. Doch digitale Prozesse schaffen für beiden Seiten einen großen Mehrwert. Unser Ziel ist es, möglichst alle Prozesse digital abzubilden, sodass kostbare Zeit gespart werden kann.

Wir unterstützen Dich bestmöglich und auf verschiedenen Ebenen, um Deine unternehmerischen Ziele zu erreichen und langfristig erfolgreich zu sein.

Neben dem Bereich E-Commerce/ Amazon FBA und digitale Geschäftsmodelle betreuen wir auch Unternehmen anderer Branchen im Handel und der Dienstleistung.

Unser Fokus liegt klar auf den Bereichen E-Commerce/ Amazon FBA und digitale Geschäftsmodelle. Aber wir betreuen auch größere Unternehmen in anderen Branchen. Anfragen nehmen wir gerne entgegen. Wir melden uns schnellstmöglich, ob eine Zusammenarbeit für uns in Frage kommt.

Wir vereinbaren mit jedem Mandanten einen individuellen Zeitpunkt für die Bearbeitung der Finanzbuchhaltung. Ziel ist, dass die Tätigkeiten die Fibu direkt ins Controlling einbezogen werden kann und die Zahlen monatlich auf dem aktuellen Stand sind. Wichtig ist hierbei immer, dass die Ein- und Ausgangsrechnungen vollständig vorliegen. Nur so können die richtigen unternehmerischen Entscheidungen getroffen werden.

Allgemeines

Wir als Kanzlei übernehmen alle Tätigkeiten rund um digitale Finanzbuchhaltung, Lohnbuchhaltung, Jahresabschluss, Steuererklärungen, sowie steuerliche und betriebswirtschaftliche Beratung.
Zudem richten wir Softwarelösungen und Schnittstellen ein und übernehmen wenn nötig die Kommunikation.

Je nach Bedarf kann das Leistungspaket beliebig angepasst werden.

Mögliche Leistungen können z.B. Einrichtung von passenden Softwarelösungen, laufende Finanzbuchhaltung, Erstellung von Jahresabschlüsse und Steuererklärungen sowie Beratung der Rechtsform sein. Eine ausführliche Leistungsbeschreibung gibt es hier: Unsere Leistungen

Die Kostenfrage kann leider nicht pauschal beantwortet werden. Zunächst wird das Leistungspaket festgelegt. Die Abrechnung erfolgt nach der Steuerberatervergütungsverordnung. Alternativ kann im Voraus eine individuelle Honorarvereinbarung getroffen werden.

Da Kundenservice bei uns großgeschrieben wird, können Termine bei Bedarf auch außerhalb unserer Geschäftszeiten vereinbart werden.

Jeder Mandant hat einen persönlichen Ansprechpartner. Dieser steht gerne bei steuerlichen Fragen zur Verfügung.

Bei allgemeinen Fragen kann man sich zusätzlich jederzeit an das Sekretariat wenden.

Zu Beginn der Zusammenarbeit wird geprüft, welche Softwarelösungen zu den Anforderungen passen. Wenn du mit der aktuellen Softwarelösung zufrieden bist und die Schnittstellen funktionieren, kann diese in der Regel weiter genutzt werden.

Ganz klar, NEIN!

Dank der digitalen Arbeitsweise können wir Mandanten deutschlandweit betreuen. Die Kommunikation findet dann per Mail und MS Teams statt.

Unser Standort ist am Rande des Schwarzwaldes. Hier kann ein persönlicher Besuch beim Steuerberater mit einer kleinen Auszeit kombiniert werden 😉 Ansonsten kommen wir auch gerne mal bei euch vorbei!

Grundsätzlich bauen wir jede Zusammenarbeit individuell auf. Doch digitale Prozesse schaffen für beiden Seiten einen großen Mehrwert. Unser Ziel ist es, möglichst alle Prozesse digital abzubilden, sodass kostbare Zeit gespart werden kann.

Wird die Software „Datev Unternehmen Online“ eingesetzt, läuft der Transfer darüber ab. Alternativ hierzu nutzen wir „Kanzlei.Land“ für den Datenaustausch.

Nach dem Kennenlerngespräch wird entschieden, ob es zu einer Zusammenarbeit kommt. Je nach Vorstellung und aktueller Auftragslage wird der Startzeitpunkt individuell festgelegt. Dies kann bereits in 4 Wochen oder auch erst in 3 Monaten sein.

Steuerberaterwechsel, einfach mit Monschein

Steuerberater-wechsel, einfach mit Monschein

Jetzt unverbindlich anfragen

Wir beraten Dich ehrlich und zu Deiner vollsten Zufriedenheit!

Deine Ansprechpartner

ESTHER
Office Management

Am Güterbahnhof 2
77652 Offenburg

T: 0781 | 966 788 0
M: info@monschein-steuerberater.de