Grundsteuerreform
2022

Grundsteuer-reform
2022

INFORMATIONEN UND CHECKLISTEN

zur Grundsteuerreform 2022

Im Rahmen der Reform des Grundsteuer- und Bewertungsrechts gelten neue Regeln für die Grundsteuer. In diesem Zusammenhang bewerten die Finanzämter zum Stichtag 1.1.2022 alle Grundstücke in Deutschland neu.

Um die Bewertung durchführen zu können, muss für jedes Grundstück eine „Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwertes“ elektronisch eingereicht werden. Dies wird ab dem 1.7.2022 möglich sein. Letzter Termin für die Abgabe der Erklärung ist der 31.10.2022.

Allgemeine
Informationen

Wir nutzen für die Erstellung der Feststellungserklärung die Software „Grundsteuer Digital“. Auf der Seite gibt es eine Wissensdatenbank mit zahlreichen Infos rund um das Thema Grundsteuerreform.

zur Wissensdatenbank 

Feststellungs-
erklärung
selbst erstellen

Die Feststellungserklärung kann auch selbst über das Portal „ELSTER“ ab Juli 2022 an die Finanzverwaltung übermittelt werden. Bitte beachte, dass die Modelle je Bundesland variieren!

Du lässt die Feststellungserklärung durch uns erstellen?

Hier findest du den Ablauf

Du lässt die Feststellungs-erklärung durch uns erstellen?

Hier findest du den Ablauf

  • Schritt 1

    Alle Unterlagen sammeln

    Welche Daten für welches Bundesland benötigt werden, kann den Checklisten entnommen werden.

    Bitte beachte, dass für manche Daten möglicherweise Unterlagen beantragt werden müssen und dies eine gewisse Zeit dauert (z. B. Bestandsnachweis, Katasterauszug, Grundbuchblatt, Grundbuchauszug).

  • Schritt 2

    Unterlagen bei „Grundsteuer Digital“ hochladen

    Sobald uns die unterschriebene Auftragserklärung vorliegt, erhältst Du von uns per E-Mail einen Zugang zum Portal „Grundsteuer Digital“. Hier kannst Du alle notwendigen Daten eingeben und Deine Unterlagen hochladen.

    Schritt 2

  • Schritt 3

    Wir prüfen Deine Unterlagen

    Wir prüfen Deine Daten auf Vollständigkeit. Ist alles vorhanden, können wir schon mit der Bearbeitung beginnen.

  • Schritt 4

    Erstellung der Feststellungserklärung

    Wir erstellen Deine Feststellungserklärung(en) und stellen sie Dir zur Freigabe zur Verfügung. Danach übermitteln wir sie elektronisch an das Finanzamt.

    Schritt 4

  • Schritt 5

    Der Bescheid

    Die Finanzverwaltung erlässt den Bescheid über den Grundsteuermessbetrag (Grundlagenbescheid) und übermittelt ihn an die zuständige Kommune. Zudem erlässt die Finanzverwaltung den Feststellungsbescheid und übermittelt ihn gemeinsam mit dem Bescheid über den Grundsteuermessbetrag an uns.

  • Schritt 6

    Bescheidprüfung

    Wir überprüfen den Bescheid für Dich. Wenn alles passt, bekommst Du den Bescheid von uns zugesendet. Falls nicht, nehmen wir nach Rücksprache mit Dir ein Einspruchsverfahren auf.

    Schritt 6

Häufig gestellte Fragen

In der Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwertes werden Daten abgefragt, auf deren Basis die neue Grundsteuer berechnet wird. Damit Du die erforderlichen Informationen korrekt angeben kannst, leisten wir Dir hier erste Hilfestellung – mit Antworten auf die dringendsten Fragen zur Feststellungserklärung.

Nein, es sind zwei wirtschaftliche Einheiten, die jeweils der Grundstücksart Wohnungseigentum zuzuordnen sind.

Stellplätze bei Wohngrundstücken führen nicht zu einem Mietansatz. Die anteilige Fläche ist jedoch beim Bodenwert zu erfassen.

Analoge Einstufung als Teileigentum

Die Vorschrift stellt auf fremde betriebliche Zwecke ab. Wohnzwecke sind nicht erwähnt.

JA, das Jahr des Abschlusses der Kernsanierung ist maßgebend.

Richtig, die wirtschaftliche Einheit mit allen dazugehörigen Flurstücken muss erklärt werden. Es ist daher auch bei mehreren Flurstücken nur eine Erklärung für die wirtschaftliche Einheit abzugeben.

Erklärungspflichtig ist der Eigentümer.
Die Anfertigung der Erklärung kann ebenso durch den Steuerberater vorgenommen werden.