Automatisierte und digitale Buchhaltung
Wir wissen genau, welche Einstellungen vorgenommen werden müssen, damit Deine Buchungen so automatisiert, schnell und unkompliziert wie möglich erfolgen können.
Mehrwert für unterschiedliche Branchen
Wir sind begeistert von digitaler Technologie. Sie ist das Fundament unserer Zusammenarbeit mit Mandanten – weil sie uns alle Möglichkeiten bietet, um unser Ziel zu erreichen: Wir möchten den Aufwand für die Buchhaltung nachhaltig reduzieren, damit Du die Freiheit und Sicherheit hast, das Potenzial Deines Business voll auszuschöpfen. Und das Beste daran ist – Du musst dafür selbst kein Onlinehändler sein oder über ein digitales Geschäftsmodell verfügen!
Dank individuell passender Schnittstellenlösungen profitieren Mandanten aus unterschiedlichen Branchen von den Vorteilen, die wir ihnen als digitale Steuerkanzlei bieten. Wenn auch Du Dir den Mehrwert von automatisierten Buchhaltungsprozessen, maßgeschneiderten Beratungsleistungen und einer optimierten Entwicklung Deines Unternehmens sichern möchtest, dann vertraue auf die digitale und persönliche Zusammenarbeit mit Monschein. Wir kennen die steuerlichen Anforderungen Deiner Branche und erfüllen sie mit Know-how, Erfahrung und Leidenschaft für Deinen Erfolg.
Wir wissen genau, welche Einstellungen vorgenommen werden müssen, damit Deine Buchungen so automatisiert, schnell und unkompliziert wie möglich erfolgen können.
Wir leben Kundennähe digital
Wir entfernen uns davon, Kundennähe rein geographisch zu definieren. Neben Dir im Büro zu sitzen, ist allein kein Erfolgsfaktor für unsere Zusammenarbeit mit Dir. Kundennähe entsteht für uns im Kopf – durch tiefes Verständnis für die täglichen steuerrechtlichen, wirtschaftlichen und persönlichen Anforderungen an Dein Unternehmen und Dich. Wir nutzen innovative digitale Möglichkeiten, um uns noch besser mit Dir zu synchronisieren und Deinen Workflow nachhaltig zu verbessern. Mit jeder Softwareschnittstelle und Beratungsleistung, die Deine Buchhaltungsprozesse unkomplizierter und schneller gestaltet, kommen wir unserem Ziel näher: Dir zu jeder Zeit und an jedem Ort absolute Transparenz über den betriebswirtschaftlichen Stand Deines Business zu bieten – damit Du Dich so sicher, flexibel und erfolgreich wie nur möglich auf die Zukunft einstellen kannst.
Wir sind auf alles vorbereitet
PROFESSIONELL, DIGITAL UND PERSÖNLICH
Wir zeigen Dir direkt Möglichkeiten/Lösungsmöglichkeiten auf, die ideal zu Deinen Anforderungen passen und somit enormen Mehrwert schaffen. Durch unsere Erfahrungen mit vielen verschiedenen digitalen Softwarelösungen profitiert Dein Unternehmen und besonders Deine Prozesse. Somit kannst Du Zeit und Kosten einsparen.
WIR SIND ERFOLGREICH WENN UNSERE MANDATEN ERFOLG HABEN.
Digital. Innovativ. Persönlich.
Gibt es auch bei Unternehmensgründungen/-umwandlungen Unterstützung?
Ja, auch hier beraten wir gerne. Mit starken Partnern wie Rechtsanwälten und Notaren sind wir auf der sicheren Seite.
Wann ist es sinnvoll die Lohnbuchhaltung außer Haus zu geben?
Steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Vorschriften ändern sich kontinuierlich. Monatliche Fristen müssen eingehalten werden. Gibt es keine fachliche Kompetenz im Unternehmen, biete sich ein Outsourcing an. Die Lohnabrechnungsstelle des Steuerberaters kennt die Besonderheiten und ist immer up to date. Die Archivierung der Unterlagen wird zudem, wie staatlich vorgeschrieben, über das Datev-Rechenzentrum gesichert.
Zählt ein Gebäude mit nur 2 Eigentumswohnungen als Zweifamilienhaus?
Nein, es sind zwei wirtschaftliche Einheiten, die jeweils der Grundstücksart Wohnungseigentum zuzuordnen sind.
Muss der zu einer Eigentumswohnung gehörende Stellplatz seperat bewertet werden?
Stellplätze bei Wohngrundstücken führen nicht zu einem Mietansatz. Die anteilige Fläche ist jedoch beim Bodenwert zu erfassen.
Stellen Tiefgaragenstellplätze im Sondereigentum (ohne zugehöriges Wohnungseigentum) sonstige bebaute Grundstücke i. S. v. § 249 Abs.9 BewG dar?
Analoge Einstufung als Teileigentum
Zu Geschäftsgrundstück: Was bedeutet fremde betriebliche Wohnzwecke (§ 249 Nr. 7 BewG)?
Die Vorschrift stellt auf fremde betriebliche Zwecke ab. Wohnzwecke sind nicht erwähnt.
Ist bei einem denkmalgeschützten Objekt aus dem Jahr 1890, das 1995 vollständig kernsaniert wurde, das Gebäudejahr der Sanierung anzuwenden?
JA, das Jahr des Abschlusses der Kernsanierung ist maßgebend.
Wenn ein Gebäude auf mehreren Grundstücken steht, genügt dann eine Steuererklärung, bei der man alle Flurstücke angibt und nur bei einem die Bruttogeschossfläche?
Richtig, die wirtschaftliche Einheit mit allen dazugehörigen Flurstücken muss erklärt werden. Es ist daher auch bei mehreren Flurstücken nur eine Erklärung für die wirtschaftliche Einheit abzugeben.
Wird für die Abwicklung der Buchhaltung ein Mitarbeiter im Unternehmen benötigt?
Unser Ziel ist, den Aufwand für die Buchhaltung durch digitale Lösungen zu minimieren. Je nach Unternehmensgröße kann es dennoch Sinn machen, Mitarbeiter in die Abwicklung einzubinden.
Wer ist zur Abgabe der Grundsteuererklärung für Eigentumswohnungen zuständig: Der WEG-Verwalter oder der/die jeweiligen Eigentümer:in?
Erklärungspflichtig ist der Eigentümer.
Die Anfertigung der Erklärung kann ebenso durch den Steuerberater vorgenommen werden.